ein Auszug aus unserer Pädagogischen Konzeption
Im Praxiskindergarten der BAFEP Linz, sollen sich alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene sicher und geschützt fühlen.
Es ist uns wichtig die Kinderrechte zu kennen und unsere pädagogische Arbeit danach auszurichten. (Bild vom Kind, Rollenverständnis pädagogischer Fachkraft)
Wir pflegen einen respektvollen und würdevollen Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und wollen für die uns anvertrauten Kinder ein entsprechendes Vorbild sein (Modelllernen).
Wir wollen aufmerksam auf Signale der Kinder, die ihr Unwohlsein zum Ausdruck bringen, achten. Mögliche Signale sind Erstarren, Wegdrehen, Nein sagen, Weinen, Wut, sowie auffälliger/angespannter Gesichtsausdruck.
Wir wollen Kinder empowern, indem wir gezielt unterschiedliche Möglichkeiten anbieten bei denen Kinder Erfahrungen über sich und ihre Identität machen können. (Bilderbücher, Projekte, Rollenspiele)
Es ist für uns wichtig, dass wir mit den Kindern gewünschte Umgangsregeln/Vereinbarungen besprechen und diese verbindlich und sichtbar machen.
Wir gehen davon aus, dass ein inklusives Miteinander gelingen kann, wenn Kinder für die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern sensibilisiert werden (I-Kinder, junge Kinder).
Wir wollen Kinder in Konfliktsituationen professionell begleiten und sie dabei in ihrer Sozial- und Selbstkompetenz fördern. (Nachbesprechung mit allen Konfliktparteien)
Wir wollen Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die in unserem Haus wirken respektvoll darauf aufmerksam machen, wenn grenzüberschreitendes Verhalten wahrnehmbar ist.
Wir achten darauf, dass wir in Stresssituationen rechtzeitig einer anderen pädagogischen Fachkraft die Situation übernehmen lassen, um Eskalationen und damit einhergehende Grenzüberschreitungen zu vermeiden.
Jede pädagogische Fachkraft sorgt dafür, dass pädagogische Anliegen oder Unklarheiten in einem professionellen Setting (kollegiale Beratung, Mitarbeiter:innengespräch, Gespräch) geklärt werden können. (Haltung, Bild vom Kind, Rolle der pädagogischen Fachkraft)
Wir gehen davon aus, dass durch wertschätzende kritische Rückmeldungen im Team persönliche Reflexionsprozesse in Gang gesetzt werden, die zur weiteren Professionalisierung beitragen und damit Kinderschutz in unsrem Haus fördern.
Gesetzlicher Rahmen
UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 19 Abs.1
„Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung (1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.“
Kinderbildungs- und betreuungsgesetz OÖ, § 1 Präambel und Ziele
„Das Land Oberösterreich bekennt sich zum Recht auf qualitätsvolle Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege für alle Kinder, die in Oberösterreich leben, und berücksichtigt im Sinn des Übereinkommens über die Rechte des Kindes vorrangig das Kindeswohl.“
Kinderbildungs- und betreuungsgesetz OÖ, § 14 Aufsichtspflicht, Meldepflicht und ärztliche Betreuung
„Die in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen tätigen pädagogischen Fachkräfte bzw. die Tagesmütter und Tagesväter haben dem Kinder- und Jugendhilfeträger den Verdacht der Vernachlässigung, Misshandlung oder des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, die durch sie betreut werden, unverzüglich zu melden. Die Rechtsträger dieser Einrichtungen und die Rechtsträger von Tagesmüttern bzw. Tagesvätern haben durch geeignete Maßnahmen Vorsorge zu treffen, dass die mit der Kinderbildung und -betreuung befassten Personen solche Verdachtsfälle erkennen und dem Kinder- und Jugendhilfeträger melden können.“
Bundesländerübergreifender BildungsRahmenPlan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich, Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung, Wien 2020, S 6 ff.
Partizipation: Partizipationsfähigkeit ist eine wichtige Voraussetzung zur aktiven Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen. Elementare Bildungseinrichtungen leisten einen Beitrag zur frühen politischen Bildung, indem sie Kindern vielfältige kindgemäße Möglichkeiten zur Beteiligung, Gestaltung und Mitbestimmung bieten. Dadurch können Kinder lernen, zunehmend mehr Verantwortung für sich und für andere zu übernehmen. Das Prinzip der Partizipation bezieht sich auch auf die Mitgestaltung des Bildungsgeschehens durch die Familien der Kinder.